Chronik
Schulzes Hof Chronik
Kontakt:
Schulzes Hof Bärbel und Thomas Schulze
Beckendorfstrasse 114
33739 Bielefeld-JöllenbeckTelefon: 05206 - 6946
Fax: 05206 - 707793
Email: info@schulzes-hof.de
Hofchronik - Bräuche & Riten
Zwischen 600 und 800 n.Chr. entstanden im Westen der heutigen Gemeinde Jöllenbeck – Bielefeld zwei
Siedlungen, die heutige „Dreeke“. Aus diesen beiden Hofverbänden gingen jeweils vier Bauernhöfe hervor.
Einer innerhalb dieser „Dreeke“ war der Hof „Kindermann“ – heutiger „Schulzes Hof“. In dem ältesten
greifbaren Kataster, dem Urbar der Grafschaft Ravensberg von 1550, ist bereits Heinrich Kindermann als
Besitzer verzeichnet.
Seit der Einführung des Christentums durch den Frankenkönig Karl, verlangten die nachfolgenden Könige,
die seit Otto dem Großen ebenso den „Kaiser“-Titel führten, durch eingesetzte Herzöge und Grafen von
allen Höfen Abgaben für den eigenen Unterhalt sowie den der Kirchen und Klöster einschließlich Mönchen
und Priestern. Die Höhe der Abgaben richtete sich nach der Hofgröße, die im damaligen Kataster von Urbar
von 1550 bis 1556 zur Feststellung der königlichen Einkünfte ermittelt und eingetragen wurden.
So heißt es zum Hofe Kindermann: „ Er ist ein Halbspänner und mit Weib und Kindern seinem Landesherrn
leibeigen. ... Er hat ein Haus, einen Hofplatz und Garten. Hofplatz und Garten sind flächenmäßig so groß,
dass man, wenn es Ackerland wäre, es mit 3 Scheffel (180 Pfund) Hafer besäen könnte.“ Herr Kindermann
selbst, sein Sohn oder Knecht, hatte wöchentlich an einem Tag mit zwei Pferden zum Pflugdienst beim
Landesherren zu erscheinen. Außerdem musste er, wie andere Bauern auch, einen Mann zum Heuen und
Flachsen stellen. Für die Nutzung des Grundes hatte er jährlich an den Landesherren selbst 9 Scheffel
Roggen ( 720 Pfd.), 18 Scheffel Hafer (1080 Pfd.), 1 Milchkuh, 1 Schlachtschwein, 6 Hühner und 2
Goldgulden (Geld) auf dem Sparrenberge abzuliefern.
Die Flächen wurden in drei Kategorien: Ackerland, Wiesenflächen und Waldflächen eingeteilt, und in ihrer
Größe nach den damals geltenden Flächenmaßen angegeben: z.B. „ Auf der Breden (teils gut, teils wenig) 22
Scheffels. 3 Sp. 2 Becher“. Ein Scheffelsaat (= 1702m²) hielt 4 Spintsaat, und 1 Spintsaat hielt 4 Becher.
Um das verlangte Vieh, Korn und Gulden an den Landesherrn abgeben zu können, waren die Bauern
gezwungen , ihren Land- und Wiesenbesitz durch Rodungen weiterer Waldstücke zu vergrößern. Neben
diesen Abgaben wurden die Bauern zusätzlich zur Sicherung des Landes herangezogen durch Kriegsdienst
und dem Bauen von Brücken, Landstraßen und Burgen. Da die Bauern des Schutzes durch den Landesherrn
bedurften und nicht selbst ständig im Kriegsdienst sein konnten, begaben sie sich somit gezwungener Maßen
in die Leibeigenschaft ihres Landesherrn.
Im dem Kataster „Praestationsregister“ von 1721 lesen wir wieder von Kindermann und seinen Nachbarn.
Durch Erbgang war 1609 die Grafschaft Ravensberg an den brandenburgischen Kurfürsten gefallen,
wodurch Kindermann erst leibeigener „seiner kurfürstlichen Durchlaucht“ wurde, und dann „königlicher
Eigenbehöriger“, als der Kurfürst zum preußischen König avancierte.
(weiterlesen in („Familiengeschichte“)